Allgemeine Geschäftsbedingungen der p4d|partnership for development GmbH

Allen von der partnership for development GmbH (im Folgenden p4d genannt) ausgeführten Leistungen und Lieferungen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, um Geltung zu erlangen. Das Leistungsspektrum der p4d beinhaltet zwei verschiedene Formen der Leistungserbringungen, Beratungsleistungen und die offenen Veranstaltungen.

 

Teil A – Beratungsleistungen

  1. Angebot und Auftrag

Die von der p4d zu erbringenden Leistungen werden stets in Textform konkretisiert. Dies kann vorab auch in einem schriftlichen Angebot seitens p4d erfolgen. Mit Bestätigung des Angebots durch den Kunden (Annahme), gelten die im Angebot aufgeführten Leistungen sodann als vereinbart. Aufwand und Kosten werden im Angebot der p4d differenziert und leistungsbezogen festgeschrieben. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir keinen verbindlichen Annahmezeitraum in Textform zusagen. Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Änderungen des Angebots bleiben bis zum Zugang der Annahmeerklärung durch den Auftraggeber bei p4d vorbehalten, wenn nicht ausdrücklich ein Annahmezeitraum von uns zugestanden wurde. Für die Annahmeerklärung gilt die Textform.

Ein Auftrag kommt durch die jeweilige Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) des Auftraggebers zustande. Der Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag in Textform mit Bezug auf des von der p4d erklärten Angebots.

  1. Leistungserbringung | Haftung

Die p4d ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte einzusetzen.

Die p4d versichert, dass alle von ihr für die Projektdurchführung eingesetzten Personen für die auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen und im Sinne der Qualitätsanforderungen der p4d handeln.

Die p4d haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in seinem Einflussbereich liegen. Die Haftung der p4d wird zudem auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  1. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der p4d die vereinbarten und für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel/ Werkzeuge mit angemessenem Vorlauf zur Verfügung zu stellen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Beratungsleistungen seitens p4d werden nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Erfolgt die Leistung in Teilleistungen, ist p4d berechtigt, die einzelnen Teilleistungen jeweils abzurechnen.

Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. zusätzliche Dienstleistungen und Aufwand berechnet, wie z.B. der Einsatz von technischem Personal, Nutzungsvergütungen für Medien und Geräte, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen, es sei denn, solche Leistungen sind im Angebot enthalten.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin im Monat erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von vier Kalenderwochen nach Rechnungseingang die Bezahlung jeder Einzelrechnung vorzunehmen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wird, genügt die Übersendung der Rechnung als Pdf per E-Mail an den Auftraggeber.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gesetzlich geltenden MwSt., es sei denn, es ist eine ausdrückliche abweichende Regelung in Textform getroffen worden.

  1. Ausfall und Stornierung

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die p4d wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von p4d nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die p4d unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Bei aufeinanderfolgenden Terminen verschiebt sich der Ablauf um einen Termin, so dass ein neuer letzter Termin zu vereinbaren ist.

Nimmt der Auftraggeber einen mit der p4d abgesprochenen Termin nicht wahr, haftet der Auftraggeber für die vereinbarte Vergütung wie folgt:

– bis 60 Tage vor dem geplanten Termin – keine Vergütung
– 60 bis 30 Tage vor dem geplanten Termin 25% der Vergütung
– 30 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin 50% der Vergütung
– bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten Termin 100% der Vergütung

  1. Genehmigung und Überprüfung

p4d verpflichtet sich, vor der Herstellung von Medien, jeweils die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen. Dies geschieht, indem die entsprechenden Entwürfe vom Auftraggeber in Textform oder durch einfache Abzeichnung von Ausdrucken, bestätigt werden.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von der p4d vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit seitens der p4d, ist ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen. Eine solche Überprüfung gehört nicht in den Leistungsbereich der Auftragnehmerin.

Soweit p4d in Präsentationen oder Unterlagen Bilder verwendet, die von p4d ausgesucht und eingebracht werden, gilt die vorstehende Regelung insoweit jedoch nicht.

  1. Haftung für Eigentum/Material des Auftraggebers

Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale, reproduktionsfähige Vorlagen, Quellmedien etc., wird von der p4d bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass die p4d vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und hierdurch kausal ein Schaden entstanden ist.

  1. Schutzrechte | Wettbewerb

Das im Rahmen der Leistungserbringung durch p4d eingebrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how (z.B. in Form von Instrumenten, Systemen, Formularen, Checklisten) ausschließlich zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-how (Medien, Konzepte etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausdrücklich untersagt.

Soweit im Rahmen der Auftragserfüllung gemeinsam firmenspezifische Unterlagen erstellt werden, steht dem Auftraggeber das Urheberrecht und die damit verbundenen Nutzungsrechte hieran allein zu. Einschränkend ist jedoch Abs. 1 zu beachten. p4d steht ein kostenloses Belegexemplar der Unterlagen zu, die im Rahmen der Auftragserfüllung erstellt wurden, zu, welches anonymisiert als Referenz zur Eigenwerbung und bei Publikationen und Tagungen genutzt werden darf, soweit hiermit keine firmenspezifischen Inhalte für Dritte zugänglich werden.

Die p4d ist berechtigt, ihre allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, soweit keine einzelvertragliche anderslautende Regelung zwischen den Parteien getroffen wird.

  1. Geheimhaltung

p4d verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte Zeit über alle vertraulichen, innerbetrieblichen und sonstigen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und/oder die nach dem Willen des Auftraggebers nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies gilt auch für Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers.

  1. Einwilligung Referenz

Die p4d ist berechtigt, auf die mit dem Auftraggeber bestehende oder auch vergangene Geschäftsverbindung zu Referenz-, Marketing- und Werbezwecken, in Informations- und Werbematerialien, in elektronischer Form oder in Textform (insbesondere auf ihrer Webseite, in Produktblättern, Präsentationen und sonstigen Werbe- und Produktinformationsmaterialen) hinzuweisen, den Auftraggeber als ihren Kunden zu benennen und ausschließlich zu diesem Zweck auch Fotos, Logos oder Markenzeichen des Auftraggebers für einen Zeitraum von 10 Jahren unentgeltlich zu nutzen, sowie diese Materialien zu vervielfältigen und zu verbreiten. Diese Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise vom Auftraggeber in Textform widerrufen werden.

Nach einem Widerruf wird die p4d unverzüglich alle genannten Inhalte entfernen und es unterlassen, Druckerzeugnisse mit entsprechenden Inhalten zu verteilen. Druckerzeugnisse, die für eine bestimmte Veranstaltung erstellt wurden, dürfen noch bis zu zwei Monate nach dem Widerruf weiterverteilt werden.

Mit den zwischen den Parteien zum Auftrag vereinbarten Vergütungsumfang ist ein Ausgleich für die Referenznutzung mitberücksichtigt und abgegolten.

 

Teil B – offene Veranstaltungen (Einzelanmeldung)

  1. Anmeldung

Eine Anmeldung zu offenen Veranstaltungen der p4d kommt mit der Übersendung einer schriftlichen Bestätigung der p4d oder eines Drittanbieters (i.e. ticketing Plattform), der von p4d für den jeweiligen Zweck beauftragt wurde, an die Teilnehmenden zustande.

  1. Leistungserbringung | Haftung

Die p4d ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte einzusetzen.

Die p4d versichert, dass alle von ihr für die Projektdurchführung eingesetzten Personen für die auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen und im Sinne der Qualitätsanforderungen der p4d handeln. Die Haftung der p4d wird zudem auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  1. Mitwirkung des Auftraggebers der Teilnehmenden

Bei Anmeldung zu offenen Veranstaltungen, liegt es in der Verantwortung der Teilnehmenden die technischen Bedingungen für die Teilnahme zu erfüllen und ggf. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten an den Ort der Leistungserbringung zu gelangen, sowie mögliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu übernehmen. Für abweichende Vereinbarungen gilt die Textform.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar mit Buchung einer Veranstaltung gegen Rechnung. Bei mehrmoduligen Veranstaltungsreihen, ist mit der Anmeldung eine Anzahlung, wie in der Ausschreibung spezifizierten Höhe fällig. Spätestens beim Start des ersten Moduls muss die vollständige Zahlung für alle angemeldeten Module erfolgt sein, außer es ist in Textform etwas anders vereinbart worden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gesetzlich geltenden MwSt, es sei denn, es ist eine ausdrückliche abweichende Regelung in Textform getroffen worden.

  1. Stornierung und Ausfall

Stornierungen von Seiten des Teilnehmenden müssen in Textform bei der p4d eingehen oder über die verwendete ticketing Plattform erfolgen.

Sofern nicht anders definiert gelten folgende Stornierungsbedingungen:

– bis 21 Tage vor dem geplanten Termin – kostenfrei Stornierung
– 21 bis 14 Tage vor dem geplanten Termin 50% des Auftragswerts
– 14 bis 0 Tage vor dem geplanten Termin 100% des Auftragswerts

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die p4d wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von p4d nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die p4d unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Bei aufeinanderfolgenden Terminen verschiebt sich der Ablauf um einen Termin, so dass ein neuer letzter Termin zu vereinbaren ist.

Wir behalten uns vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

p4d ist berechtigt die Veranstaltung statt in Präsenz als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen. Der vereinbarte Preis ändert sich hierdurch nicht.

  1. Schutzrechte | Wettbewerb

Das im Rahmen von offenen Veranstaltungen durch p4d eingebrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how (z.B. in Form von Instrumenten, Systemen, Formularen, Checklisten) ausschließlich zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows (Medien, Konzepte etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausdrücklich untersagt.

p4d räumt den Teilnehmenden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Unterlagen und Materialien zu nutzen. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist ausdrücklich untersagt.

Die Aufzeichnung von Veranstaltungen auf Ton und/oder Bildträger ist ausdrücklich untersagt.

Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag und unterliegen der Textform.

  1. Datenverarbeitung und Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden bei Anmeldung bzw. im Rahmen von offenen Veranstaltungen von p4d erhoben und elektronisch gespeichert.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten kann an involvierte Dritte (zB TrainerInnen) zum Zwecke der Leistungserbringung erfolgen.

Die Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, um die Veranstaltungen durchzuführen und abzurechnen.

  1. Einwilligung Referenz

Bietet die p4d offene Veranstaltungen in Kooperationen mit Partnerorganisationen an, so steht diesen auf vertraglich geregelter Basis gleichberechtigter Zugriff auf die Daten der der Teilnehmenden, auch zur Verwendung von Fotos, Veranstaltungsergebnissen oder Referenzen.

 

Schlussbestimmungen zu Teil A und Teil B

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirklichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Im Falle widerstreitender AGB, entfällt ausschließlich die Wirkung der Klauseln, die widerstreitend sind. Die AGB im Übrigen bleiben wirksam. Entstehende Regelungslücken werden durch die allgemein geltenden Gesetzte gefüllt.

Für alle Vereinbarungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich die Textform, soweit nicht darüber hinaus die Schriftform vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Dies gilt auch für die Textform selbst.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere findet auch das UN Kaufrecht keine Anwendung.

Gerichtsstand ist der Firmensitz der p4d.

Bonn, Oktober 2023